Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG) am 20.10.2020 wurde geregelt, dass ab 01.01.2022 die verpflichtende Einführung digital erstellter Rezepte (E-Rezepte) erfolgen soll.
Seit Juli 2021 lief in diesem Zusammenhang, eine von der gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) organisierte Testphase in der Fokusregion Berlin-Brandenburg. Im Dezember 2021 wurde die Testphase auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet.
Aus den organisierten Verbänden der Ärzt*innen und Apotheken kam zuletzt Kritik an dem Zeitplan auf. Es würden nicht genug Erfahrungswerte vorliegen und die technischen Voraussetzungen noch nicht überall vorhanden sein. Auch ambulante und stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege waren teils verunsichert, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf den Versorgungsalltag haben würden.
Vor diesem Hintergrund wurde die bundesweite Testphase nun verlängert. Es sollen zunächst weitere Erfahrungen in der Praxis gesammelt werden, um ein Gelingen des Projektes sicherzustellen. Das bisherige Rezept in Papierform (Muster 16-Formular) wird so lange vorerst seine Gültigkeit behalten.
Ein konkreter Zeitplan für die weiteren Schritte zur Einführung des E-Rezeptes wird von der gematik mit den Gesellschaftern in den kommenden Wochen festgelegt.
Pressemitteilung der gematik:
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-e-rezept-verlaengerung-der-testphase