Der GKV-Spitzenverband hat die Ausschreibung zum Modellprogramm zur Erprobung der Telepflege nach § 125a SGB XI veröffentlicht.

Für den Zeitraum 2022 bis 2025 werden dafür 10 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung bereitgestellt. Gesetzliche Grundlage ist das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz welches 2021 in Kraft getreten ist.

Ausführliche Informationen können Sie dem nachfolgend verlinkten Informationsschreiben des GKV-SV zum Modellprogramm entnehmen.

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/forschung/projekte_telepflege/20230530_Informationsschreiben_Modellprogramm_Telepflege_125a_SGBXI.pdf

Die Antragsunterlagen können direkt beim GKV-SV angefordert werden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Webseite:

https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/modellprogramm_125a_sgb_xi/pflege_modellprojekte_125a.jsp

Anträge können bis zum 31.08.2023 eingereicht werden.