Der GKV-Spitzenverband hat die Ausschreibung zum Modellprogramm zur Erprobung der Telepflege nach § 125a SGB XI veröffentlicht.
Für den Zeitraum 2022 bis 2025 werden dafür 10 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung bereitgestellt. Gesetzliche Grundlage ist das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz welches 2021 in Kraft getreten ist.
Ausführliche Informationen können Sie dem nachfolgend verlinkten Informationsschreiben des GKV-SV zum Modellprogramm entnehmen.
Die Antragsunterlagen können direkt beim GKV-SV angefordert werden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Webseite:
Anträge können bis zum 31.08.2023 eingereicht werden.