Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat eine Pressemitteilung zum Thema elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) veröffentlicht. In der Mitteilung wird Pflegepersonal aus ambulanten Diensten dazu aufgerufen, zeitnah einen Antrag für einen eHBA beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) zu stellen.

Um Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten, müssen Pflegeorganisationen neben mindestens einem eHBA auch eine Institutionskarte (SMC-B) beantragen, was ebenfalls beim eGBR möglich ist.

Für Pflegeeinrichtungen die Leistungen häuslicher Krankenpflege erbringen ist dies ein wichtiger Schritt um die gesetzlichen Anforderungen zur Einbindung in die Telematikinfrastruktur zum 01.01.2024 zu erfüllen.

Die Beantragung des eHBA und der SMC-B sind ein wichtiger Schritt für Pflegeeinrichtungen (die Leistungen häuslicher Krankenpflege erbringen), um die gesetzlichen Anforderungen zur Einbindung in die Telematikinfrastruktur bis zum 01.01.2024 zu erfüllen.

Nähere Informationen finden Sie in der verlinkten Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausgabe-von-elektronischem-heilberufsausweis-ab-sofort-moeglich

Für weitere Fragen und Beratung zu diesem Thema steht Ihnen das Landeskompetenzzentrum Pflege & Digitalisierung Baden-Württemberg gerne zur Verfügung.